Die Rechtsanwaltskammer des Staates New York hat am Samstag einen Beschluss verabschiedet, mit dem der Staat aufgefordert wird, die Einführung von COVID-19-Pflichtimpfungen in Erwägung zu ziehen, wenn dies auf Basis eines „fachmedizinischen und wissenschaftlichen Konsens“ als notwendig erachtet wird. Der Beschluss sieht keine Ausnahmen aus religiösen, weltanschaulichen oder persönlichen Gründen vor. Es wurden nur medizinische Ausnahmen empfohlen.

Nach Angaben von Law.com erhielt der Beschluss der New Yorker Rechtsanwaltskammer die Unterstützung der Mehrheit des 277 Mitglieder fassenden Abgeordnetenhauses. In einer Erklärung sagte Mary Beth Morrissey, Vorsitzende der Task Force „COVID-19“ der Abteilung „Gesundheitsrecht“ der Kammer:

„Die Autorität des Staates, auf eine Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu reagieren, ist im Verfassungsrecht gut etabliert. Es kann notwendig werden, bestimmte Personen oder Bereiche zu einer Impfung zu verpflichten, wie z. B. Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Studenten, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.“

Doch laut Precision Vaccinations steht die von der New Yorker Rechtsanwaltskammer vorgeschlagene Pflichtimpfung im Widerspruch zur Empfehlung des Vaccines and Related Biological Products Advisory Committee der US-Arzneimittelzulassungsbehörde FDA vom 22. Oktober, die sich gegen eine verpflichtende Impfung ausspricht, unter der Prämisse, dass „die ersten COVID-19-Impfstoffe als ‘experimentell’ ohne nachgewiesene Wirksamkeit gelten.“

Robert F. Kennedy, Jr., Vorsitzender und Chief Legal Counsel bei Children’s Health Defense, kommentierte die Empfehlung der Rechtsanwaltskammer und sagte: „Die New Yorker Rechtsanwaltskammer, der ich angehöre, hat in dieser Woche ihre lange Tradition bei der Verteidigung der bürgerlichen und verfassungsmäßigen Rechte aufgegeben, um sich dem Bereich der praktischen Anwendung von Medizin zu widmen.“

Im Beschluss heißt es ausdrücklich:

„Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, wäre es sinnvoll, im Einklang mit geltendem Recht oder einem staatlichen Notstandsgesetz, wie in Beschluss Nr. 1 vorgeschlagen, Leitlinien zur Verfügung zu stellen, um Staatsbeamte sowie staatliche und lokale Gesundheitsbehörden für den Fall zu unterstützen, dass der Staat die Möglichkeit einer Impfpflicht in Betracht zieht.“

Im Beschluss wird dem Staat empfohlen, COVID-19-Impfungen nur dann obligatorisch zu machen, wenn freiwillige Impfungen nicht zur „notwendigen Immunität der Bevölkerung führen; dass eine Bewertung der Gesundheitsgefahr für verschiedene Bereiche vorgenommen wird, damit die verpflichtende Impfung eventuell zielgerichtet eingesetzt werden kann; und dass eine Pflichtimpfung erst in Betracht gezogen wird, wenn unter Experten Konsens über die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs besteht.“

Trotz dieser Einschränkungen wird mit dieser Empfehlung die Entscheidung für oder gegen einen schweren medizinischen Eingriff den Experten und nicht dem Einzelnen überlassen. Auffallend ist, dass in der Empfehlung der Grundsatz der Einwilligung nach erfolgter Aufklärung – der Grundlage ethischer Medizin – nicht erwähnt wird.

Mary Holland, General Counsel bei Children’s Health Defense, merkte an: „Letztendlich befürwortet diese prominente Anwaltsgruppe medizinische Zwangsausübung in Bezug auf experimentelle medizinische Eingriffe, die spätestens seit dem Zweiten Weltkrieg als Gefahr für eine freie Gesellschaft angesehen werden.“

Die New Yorker Gesetze schreiben bereits eine lange Liste von Impfungen für Kinder ab dem Vorschulalter vor, damit diese eine öffentliche oder private Schule besuchen können. Der Staat, der mit die strengsten Impfgesetze des gesamten Landes hat, war im vergangenen Jahr einer von nur fünf Staaten, die Ausnahmen aus religiösen Gründen abschafften. Children’s Health Defense hat Klage gegen den Staat New York eingereicht, um die Ausnahmen aus religiösen Gründen wiedereinzusetzen und sicherzustellen, dass medizinische Ausnahmen, die von zugelassenen Ärzten festgestellt werden, nicht durch Schulbeamte außer Kraft gesetzt werden können.